Neue Kita-Gebühren ab dem 01.09.2024!
Bitte beachten Sie:
Die Buchungszeiten mit 6-7 Std. und 7-8 Std. (Betreuung am Nachmittag)
können wir aufgrund Personalmangels nicht anbieten.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Beitragsentlastung
für die Krippe und den Kindergarten!
BUCHUNGSZEIT
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GEBÜHR (1. KIND) | GEBÜHR (2. KIND) | GEBÜHR (3.KIND) |
3-4 Stunden | 122 Euro / Monat | 112 Euro / Monat | frei |
4-5 Stunden | 127 Euro / Monat | 117 Euro / Monat | frei |
5-6 Stunden | 132 Euro / Monat | 122 Euro / Monat | frei |
6-7 Stunden (*) | 142 Euro / Monat | 132 Euro / Monat | frei |
Der Unkostenbeitrag für Spielgeld, Arbeits- und Verbrauchsmaterialien sowie Getränkegeld und Verpflegungsgeld sind in der Gebühr bereits enthalten.
Zusätzliche Gebühren pro Monat: fallen nur bei angebotenem Mittagessen an. (Derzeit jedoch leider nicht)
Der Staat leistet für Krippenkinder einen Zuschuss in Form des „Krippengeldes“. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Nähere Informationen finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
BUCHUNGSZEIT
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GEBÜHR (1. KIND) | GEBÜHR (2. KIND) | GEBÜHR (3.KIND) |
3-4 Stunden | 112 Euro / Monat | 102 Euro / Monat | frei |
4-5 Stunden | 117 Euro / Monat | 107 Euro / Monat | frei |
5-6 Stunden | 122 Euro / Monat | 112 Euro / Monat | frei |
6-7 Stunden (**) | 132 Euro / Monat | 122 Euro / Monat | frei |
7-8 Stunden (***) | 147 Euro / Monat | 137 Euro / Monat | frei |
(**) Bei einer Buchungszeit von 6-7 Stunden ist die Betreuung an einem Dienstag ODER Mittwoch Nachmittag inklusive.
(***) Bei einer Buchungszeit von 7-8 Stunden ist die Betreuung Dienstag UND Mittwoch Nachmittag inklusive.
Der Unkostenbeitrag für Spielgeld, Arbeits- und Verbrauchsmaterialien sowie Getränkegeld und Verpflegungsgeld sind in der Gebühr bereits enthalten.
Zusätzliche Gebühren pro Monat: fallen nur bei angebotenem Mittagessen an. (Derzeit jedoch leider nicht)
Vom Freistaat Bayern werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat bezuschusst. Berechtigungszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem ersten September des Jahres, in dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet, und der Einschulung.